Whistleblower/innen künftig geschützt
Petition erfolgreich – Bundestag und Bundesrat einigen sich
Aus einem Rundschreiben der Organisation Transparency International an Ihre Unterstützer/innen vom 13. Mai 2023
Auf einmal ging alles ganz schnell: Am Dienstag waren wir beim Vermittlungsausschuss und haben eure Unterschriften für ein gutes und umfassendes Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen übergeben. Die Verhandlungsführer/innen tagten eine gute Stunde – und fanden einen Kompromiss. Gestern bereits stimmte der Bundestag dem Gesetzentwurf zu – und heute auch der Bundesrat! Damit hat Deutschland tatsächlich zum ersten Mal ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern!
Vielen Dank für eure Unterstützung! Unglaubliche 67.202 Menschen haben innerhalb von zwei Wochen unseren Appell unterschrieben.
Wir waren für euch vor Ort und haben die Petition persönlich überbracht – unter anderem an Daniel Günther (Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, CDU), Katharina Dröge (Fraktionsvorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion), Sebastian Fiedler (zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion), Till Steffen (zuständiger Berichterstatter der Grünen-Bundestagsfraktion), Dirk Wiese (stellv. Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion) und Julia Willie Hamburg (stellv. Ministerpräsidentin von Niedersachsen, Bündnis 90/Die Grünen).
Fotos von der Aktion findet ihr hier.
Durch den Beschluss heute ist unser primäres Ziel der Petition erreicht! Hinweisgebende Personen in Deutschland werden ab Mitte Juni endlich gesetzlich geschützt sein. Lange haben wir dafür gekämpft, dass das bei Hinweisen auf jegliche Straftaten gilt. Das steht jetzt auch im Gesetz. Mit eurer Unterstützung waren wir erfolgreich!
An anderer Stelle ist das Verhandlungsergebnis jedoch weniger erfreulich: Obwohl Unternehmenspraxis und Forschung eindeutig zeigen, dass es für viele hinweisgebende Personen sehr wichtig ist, anonym bleiben zu können, wurde das Gesetz auf Druck der CDU / CSU an dieser Stelle abgeschwächt. Das ist aus unserer Sicht absolut unverständlich.
Auch an anderen Punkten wurde das Gesetz verwässert:
- Mögliche Bußen für Unternehmen wurden um die Hälfte reduziert.
- Der Schutz vor Repressalien wurde geschwächt.
- Personen müssen sich künftig zunächst intern melden, bevor sie sich ggf. auch an externe Stellen wenden dürfen – was aus unserer Sicht gegen die EU-Whistleblowing-Richtlinie verstößt.
Wir werden die Umsetzung in Unternehmen und Behörden eng begleiten und beobachten, welche Erfahrungen Whistleblower/innen in der Praxis mit dem neuen Gesetz machen. Auf dieser Grundlage werden wir weiter Druck machen, damit die Regeln für hinweisgebende Personen weiter verbessert werden.
Wir laden euch ein, gemeinsam mit uns am Ball zu bleiben. Warum wir uns als Organisation, die sich der Korruptionsbekämpfung verschrieben hat, so für Hinweisgeber/innen einsetzen, könnt ihr auf unserer Webseite erfahren.
Vielen Dank und herzliche Grüße Euer Team von Transparency Deutschland