Weitere Anklage gegen Ex-US-Präsident Donald Trump

Weitere Anklage gegen Ex-US-Präsident Donald Trump

Staatsanwaltschaft Georgia wirft ihm versuchte Wahlbeeinflussung vor

Der US-Staat Georgia klagt den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump wegen versuchter Wahlbeeinflussung an. Trump, der ohne jegliche Beweise bis heute behauptet, ihm sei die US-Wahl 2020 „gestohlen“ worden, hatte den Innenminister Georgias, Brad Raffensperger, am Telefon gedrängt, „11.780 Stimmen (zu) finden“, die das knappe Wahlergebnis in dem Staat zu seinen Gunsten gedreht hätten. Der Anruf war aufgezeichnet worden. Die „Washington Post“ hatte zuerst darüber berichtet.

41 Anklagepunkte werden dem Ex-Präsidenten und 18 Mitangeklagten, darunter der ehemalige New Yorker Bürgermeister und spätere Trump-Anwalt Rudy Giuliani sowie Trumps damaliger Stabschef Mark Meadows, vorgeworfen. Die Bezirksstaatsanwältin Fani Willis erhebt die Anklagen im Rahmen des RICO-Verfahrens (RICO = Raketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), das einst zur Bekämpfung der italienischen Mafia geschaffen wurde und nach dem Giuliani zu seiner Zeit als Staatsanwalt selbst Prozesse gegen die Organisierte Kriminalität geführt hatte.

Nun wirft die Staatsanwaltschaft Trump und seinen Mitangeklagten in der 98-seitigen Anklageschrift vor, Druck auf Landesbeamte ausgeübt und die Einsetzung falscher Wahlleute vorbereitet zu haben. Der SPIEGEL über die Sichtweise der Staatsanwältin Willis: „Die Beschuldigten sind in ihren Augen Mafiosi und Trump ist der Pate.“

Das RICO-Verfahren könnte für Trump besonders unangenehm werden, da es der Anklagebehörde einige wirksame Mittel in die Hand gibt. Beispielsweise kann die Staatsanwaltschaft gegen alle Angeklagten gleichzeitig vorgehen und kann Anordnung einer Straftat mit deren Ausführung gleichsetzen. Die Strafen sind drastisch, fünf Jahre Haft sind die Untergrenze. Das wiederum erhöht die Motivation der Angeklagten, gegeneinander auszusagen. Zudem kann die Staatsanwaltschaft per Einstweiliger Verfügung das Vermögen Angeklagter beschlagnahmen.

Zudem gilt die anklagende Staatsanwältinl, die Demokratin Fani Willis, die Trump und sein Team noch bis vor kurzem rassistisch beleidigt hatten, als ausgesprochen ehrgeizig, harntäckig und zielstrebig. Sie war die erste weibliche und schwarze Staatsanwältin der Georgias Hauptstadt Atlanta. Dem „Wall Street Journal“ sagte sie: „Ich weigere mich, zu scheitern.“ Atlantas Sheriff Patrick Labat bezeichnete Willis als „härteste Bezirksstaatsanwältin des Landes.“

Während den Angeklagten heftige Freiheitsstrafen drohen, könnte Donald Trump sich anders, als in den von dem Sonderermittler Jack Smith eingeleiteten Verfahren, im Fall, dass er wieder zum US-Präsidenten gewählt würde, nicht selbst begnadigen und mithin auch seine Mitangeklagten nicht. Auch andere künftige US-Präsidenten könnten das nicht. Anders als bei den Anklagen wegen unrechtmäßigen Besitzes und unangemessener Lagerung teils hochgeheimer Unterlagen im Golf-Ressort Mar-a-Lago und im Zusammenhang mit dem Sturm auf das US-Kapitol wegen Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten von Amerika greift bei de Verfahren in Georgia nicht das Bundesgesetz, sondern nur das des Einzelstaates.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert