Förderrichtlinien für parteinahe Stiftungen müssen gesetzlich geregelt werden
Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe. Bildquelle: Bundesverfassungsgericht / bild_raum, Stephan Baumann
Desideriums-Erasmus-Stiftung und AfD bekommen vorm Bundesverfassungsgericht grundsätzlich recht
Die AfD und die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) haben mit ihrer Klage, die DES dürfe bei der Vergabe staatlicher Mittel an alle parteinahen Stiftungen nicht unberücksichtigt bleiben, vom Bundesverfassungsgericht (BfV) recht bekommen. Die Karlsruher Grundgesetzeshüter begründeten ihr Urteil damit, dass der DES so ihr Recht auf Chancengleichheit vorenthalten worden sei. Allerdings bedeutet dies für die DES noch keinen Geldsegen, denn Richter gaben den Gesetzgeber auf, die Förderrichtlinien in Gesetzesform zu gießen.
Der Richterspruch bezieht sich auf das Jahr 2019. Die Klagen für 2020 und 2021 seien hingegen unzulässig. Über 2022 wir erst später entschieden. Ab dann erst gab es einen schriftlichen Vermerk über den Vergabegrundsatz, demnach Stiftungen gefördert würden, „die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu den freiheitlich-demokratischen Grundwerten bekennen und für deren Einhaltung eintreten.“ Der Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, betonte in diesem Zusammenhang, dass es keine Bundesmittel geben dürfe, „um rechte Kaderschmieden zu fördern.“ Bisher galt die Regel, dass Stiftungen ab da Förderung erhielten, deren ihr nahestehenden Parteien mindestens zweimal in den Bundestag gewählt worden sind. Das war bei der AfD ab 2019 der Fall.
Bei dem Rechtsstreit geht es um beachtliche Summen. So haben die Stiftungen im Jahr 2021 mit 697 Millionen Euro das Dreifache dessen erhalten, was die hinter ihnen stehenden Parteien selbst vom Staat erhalten haben. DES und AfD forderten für 2022 für die Stiftung 900.000 Euro, für 2023 rechneten sie sich zwölf Millionen aus, ab da hoffen sie auf eine jährliche Förderung in Höhe von 80 Millionen Euro jährlich.